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Ausgangsbeschränkungen in Bayern

Die Ausgangsbeschränkungen durch die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – BayIfSMV schränken die Bewegungsfreiheit enorm ein. Das müssen auch der bayerische Verfassunsgerichtshof (genau genommen der Präsident desselben) und das Bundesverfassungsgericht zugeben.

Dennoch weisen beide einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Ausgangsbeschränkungen in Bayern zurück.

Grund ist die „Gefahr der Ansteckung mit dem Virus, der Erkrankung vieler Personen, der Überlastung der gesundheitlichen Einrichtungen bei der Behandlung schwerwiegender Fälle und schlimmstenfalls des Todes von Menschen“, die sich laut Bundesverfassungsgericht „nach derzeitigen Kenntnissen […] erheblich erhöhen“ würde.¹ Das Bundesverfassungsgericht verweist hier auf die Entscheidung des bayerischen Verfassungsgerichts², das ausschließlich aus Texten des Robert-Koch-Instituts zitiert. Genau genommen aus einer Risikoeinschätzung vom 17. März und einem Bulletin vom 19. März. Ergänzt durch die Ansteckungs- und Todeszahl vom 26. März.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erging aber erst am 9. April. Wir alle wissen, dass sich die Lage täglich ändert und das höchste deutsche Gericht sollte doch darüber nicht hinwegsehen. Dass die Zahl der Neuinfektionen in Bayern schon jetzt nicht mehr ansteigt,³ wird also außer Acht gelassen. Selbst wenn die Maßnahmen am 26. März aufgrund der schwer einzuschätzenden Lage und der damals noch annähernd exponentiell steigenden Fallzahlen verhältnismäßig gewesen sind, waren sie es am 9. April meines Erachtens nicht mehr.

Es bleibt also zu hoffen, dass die endgültigen Entscheidungen in diesem und ähnlichen Fällen zugunsten der Freiheitsrechte fallen werden.


Entscheidung des bayerischen Verfassungsgerichts vom 26.03..: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-4602?hl=true

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 09.04.: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/04/rk20200409_1bvr080220.html

1) BvR 802/20 Randnummer 14 (BVerfG)
2) Vf.6-VII-20 Randnummer 16f. (Bayer. VerfGH)
3) Die täglichen Zahlen: https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/index.htm#meldedatumChart

Veröffentlicht unter Menschenrechte, Politik

2 Kommentare

  1. Timon Wersel

    Ich finde diesen und den Beitrag zur Versammlungsfreiheit nicht richtig. Anders als oben genannt steigen die Zahlen weiterhin an, wenn auch nicht mehr so stark. Woran das wohl liegen könnte? Eventuell an den strikteren Bedingungen? Vermutlich ja, denn Länder, die nicht, oder zu spät reagiert haben, wurden schwer getroffen, siehe USA. Länder, die in die Privatsphäre der Bevölkerung übermäßig stark eingegriffen haben, haben die Pandemie schnell eingedämmt, wie Südkorea. Deutschland hat reagiert und versucht weder die Bewegungsfreiheit einzuschränken, noch die Demokratie abzuschaffen. Es geht hier um Leben; darum Menschen, mit starken chronischen Erkrankungen und daraus resultierenden schwachen Immunsystemen zu schützen.
    Wir leben grade in einem Ausnahmezustand und dieser Ausnahmezustand erfordert besondere Regelungen, die auch alle wieder aufgehoben werden. Aber mir ist unbegreiflich warum man das jetzt nicht verstehen kann.
    Das Ziel ist nicht, Menschen einzuschränken, sondern zu schützen, dann können wir auch zusammen die Demokratie schützen.

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      Felix Hahn

      Wie im Beitrag geschrieben und belegt, steigt die Zahl der NEUinfektionen in Bayern nicht mehr.
      Ich bin auch der Meinung, dass der Staat vermutlich reagieren musste, vor allem als anfangs die Gefährlichkeit des Virus mangels Datengrundlage kaum einzuschätzen war (zumindest war das mein Eindruck). Mittlerweile ist aber klar, dass die Todesrate nicht so erschreckend hoch ist, wie anfangs befürchtet. Rechtsmediziner Püschel geht sogar so weit, dass sich „die Corona-Sterblichkeit nicht mal als Peak in der Jahressterblichkeit bemerkbar machen wird“: https://www.focus.de/gesundheit/news/hamburg-rechtsmediziner-ohne-vorerkrankung-ist-in-hamburg-an-covid-19-noch-keiner-gestorben_id_11865398.html

      Es gibt wohl leider zu wenige Untersuchungen der Todesursachen, u. a. weil sich das Robert-Koch-Institut gegen Obduktionen ausgesprochen hat.
      Auch sehr interessant mit Herrn Püschel und einem Naturfilmer, der auf den Zusammenhang mit Naturzerstörung und Tiermissbrauch aufmerksam macht:
      https://www.zdf.de/gesellschaft/markus-lanz/markus-lanz-vom-9-april-2020-100.html

      Also um mich von der Gesamtheit der Maßnahmen zu überzeugen bräuchte es Belege, die zeigen, dass das Virus wirklich deutlich tödlicher ist, als es im Moment scheint.
      Dass Großveranstaltungen, vor allem solche, wo kein Abstand gehalten werden kann (Fußball, Feste etc.), abgesagt wurden, halte ich z. B. schon für ein angemessenes Mittel. Die Ausgangsbeschränkungen und das Verbot jeglicher Demonstrationen halte ich aber für überzogen.

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