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Versammlungsfreiheit – ein aktuelles Beispiel

Ein aktuelles Beispiel zur Demonstrationsfreiheit:

Eine Demo mit maximal 10 namentlich bekannten Teilnehmenden wird verboten. Der Grund dafür ist letzendlich die Ansteckungsgefahr bei etwaigen „spontanen Versammlungsteilnehmern, Schaulustigen oder Gegendemonstranten“. Diese Gefahr besteht bei jeder Demonstration und das demokratiekonstituierende Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist damit vollständig aufgehoben.